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Abfindungs­rechner

Erhalten Sie in wenigen Sekunden eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung nach der Faustformel des Arbeitsrechts.

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Abfindung nach Faustformel

Orientierungswert · keine Rechtsberatung

Berechnung

Bruttogehalt
Betriebszugehörigkeit
Faktor (½ Gehalt × Jahr)
Altersbonus

Unteres Ende

Oberes Ende

Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der arbeitsrechtlichen Faustformel (½ Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre) und dient nur der ersten Orientierung. Individuelle Faktoren wie Sozialauswahl, Betriebsratsbeteiligung oder Prozessrisiken können die tatsächliche Abfindung erheblich beeinflussen.

Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Fachanwalt bewerten – kostenlos und unverbindlich.

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Was beeinflusst Ihre Abfindung?

Die Faustformel liefert einen Richtwert – die tatsächliche Abfindung hängt von weiteren Faktoren ab, die ein erfahrener Anwalt für Sie prüft.

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Sozialauswahl

Eine fehlerhafte Sozialauswahl macht eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam – und stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich.

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Betriebsrat

Wurde der Betriebsrat nicht oder fehlerhaft angehört, ist die Kündigung unwirksam. Das kann die Abfindung deutlich erhöhen.

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3-Wochen-Frist

Klagen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung, gilt diese als wirksam – unabhängig von Fehlern.

📊

Unternehmensgröße

Das KSchG gilt ab 10 Mitarbeitern. In kleineren Betrieben besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung – Verhandlung wird wichtiger.

💼

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge enthalten oft versteckte Fallen – z. B. eine Sperrzeit beim ALG I. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen.

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Verhandlungsstrategie

Durch gezielte Verhandlung können erfahrene Anwälte oft deutlich mehr als die Faustformel-Abfindung erzielen.

Häufige Fragen zur Abfindung

Nein – einen automatischen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Ein Anspruch entsteht nur, wenn der Arbeitgeber dies im Kündigungsschreiben ausdrücklich anbietet (§ 1a KSchG) oder wenn ein Tarifvertrag, Sozialplan oder Aufhebungsvertrag dies vorsieht. In der Praxis wird eine Abfindung oft im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses ausgehandelt.
Die gängige Faustformel lautet: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Bei 8 Jahren und 3.000 € Gehalt wären das 12.000 €. Dies ist ein Orientierungswert; Gerichte und Arbeitgeber weichen davon teils deutlich ab – nach oben wie nach unten.
Ja, Abfindungen sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt jedoch die sogenannte Fünftelregelung, die die Steuerlast reduziert. Sozialabgaben fallen auf Abfindungen in der Regel nicht an. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Nicht direkt – aber eine Abfindung kann zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld führen, wenn Sie selbst gekündigt haben oder einem Aufhebungsvertrag zugestimmt haben. Die Abfindungshöhe selbst wird nicht auf das ALG I angerechnet.
Sofort! Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist absolut – wer sie versäumt, verliert jeglichen Schutz, unabhängig davon wie gravierend die Fehler der Kündigung waren. Kontaktieren Sie deshalb umgehend einen Fachanwalt.